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BGB § 1190 Höchstbetragshypothek

BGB § 1190 Höchstbetragshypothek

[ Auszug: (1) Eine Hypothek kann in der Weise bestellt werden, dass nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt, im Übrigen die Feststellung d ... ]